Eine Behandlung à 50 min wird berechnet mit:
- Säuglinge/ Kinder: ca. 90,00 € , bei reduzierter Behandlungsdauer von 25min ca. 45,00 €
Termine, welche nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden mit 50,00€ in Rechnung gestellt.
Eine osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung und wird nach der Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH) abgerechnet.
Erstattung:
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Private Krankenkasse: Von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten meist größtenteils übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab über
die Kostenübernahme.
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Gesetzliche Krankenkasse: Seit Januar 2012 bezuschussen vermehrt auch gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Diese Abwicklung des Kostenersatzes ist
bei jeder Kasse unterschiedlich. Bitte wenden SIe sich an ihre Kasse und erkundigen Sie sich, welche Vorraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt werden müssen.